
Vorsorgen für das Unausweichliche: Bestattungsvorsorge.
Haben Sie ein ungutes Gefühl bei der Vorstellung, Ihre eigene Bestattung zu planen? Das muss nicht sein. Sobald Sie sich mit Ihrer Bestattungsvorsorge auseinandersetzen, erkennen Sie, wie Sie für sich und Ihre Angehörigen schon zu Lebzeiten Klarheit schaffen und sie emotional sowie finanziell entlasten können.
Bleiben Sie auch über Ihren Tod hinaus selbstbestimmt, indem Sie festlegen, ob Sie eingeäschert oder in einem Sarg beerdigt werden möchten, wo Ihre letzte Ruhestätte liegen könnte und wer auf Ihrer Trauerfeier sprechen soll. Im Bestattungshaus Düring finden Sie kompetente Ansprechpartner. Wir informieren Sie umfassend zur Bestattungsvorsorge und setzen Ihre Vorgaben im Sterbefall zuverlässig um.
Der Bestattungsvorsorgevertrag
In Ihrem Vertrag zur Bestattungsvorsorge können Sie wichtige Eckpunkte bis hin zu den kleinsten Details nach Ihren persönlichen Wünschen festhalten. Normalerweise werden zu den folgenden Punkten die individuellen Wünsche vertraglich vereinbart:
- die gewählte Bestattungsart
- der gewünschte Beisetzungsort
- die Gestaltung des Grabsteins oder der Urnentafel
- die Organisation der Grabpflege
- die Adressaten der Trauerpost
- die Trauerfeier inkl. Ort, Dekoration, Musiktitel, Trauerredner etc.
- die Vorlieben für das Trauerkaffee
Testament

Immer sinnvoll: das handschriftliche
oder notarielle Testament.
Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland regelt, wer im Todesfall erbberechtigt ist. Dabei werden Ehepartner, Kinder und andere nahe Angehörige in einer festen Rangfolge berücksichtigt. Wer möchte, dass bestimmte Menschen oder Institutionen etwas aus dem eigenen Nachlass bekommen sollen, kann die gesetzliche Erfolge
mit einem Testament umgehen.
Es ist, um Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, jedoch immer sinnvoll, beizeiten ein Testament aufzusetzen. Das handschriftliche Testament ist geeignet, wenn der Nachlass überschaubar ist. Bei komplexen Vermögens-verhältnissen ist ein notarielles Testament empfehlenswert.
Das handschriftliche Testament:
- Vollständig eigenhändig per Hand schreiben und mit vollem Namen unterschreiben
- Auf gute Leserlichkeit und Auffindbarkeit achten (kann zu Hause aufbewahrt oder beim Nachlassgericht hinterlegt werden)
- Ausstellungort und -datum angeben (es gilt immer das aktuelle Testament)
- Ehepartner können ein gemeinschaftliches „Ehegattentestament“ aufsetzen
Das notarielle Testament:
- Die Beurkundung gewährleistet rechtliche Richtigkeit
- Geringeres Risiko bei Anfechtungen oder Unklarheiten
- Wird automatisch sicher beim Nachlassgericht hinterlegt
Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Vorsorgen mit wichtigen Verfügungen.
Patientenverfügung
Jeder von uns kann durch einen Unfall oder eine Krankheit in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden kann. Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Voraus, ob Sie in bestimmte ärztliche Eingriffe einwilligen oder nicht. Ärzte sind an diese Verfügung gebunden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums:


Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie betreuungsbedürftig werden, können Sie mit einer Vorsorgevollmacht verhindern, dass Sie einen Betreuer vom Gericht gestellt bekommen. Benennen Sie frühzeitig und selbstständig eine Person Ihres Vertrauens, die Sie bevollmächtigen, Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Das können finanzielle oder gesundheitliche Belange sein oder beispielsweise Ihre Wohnsituation betreffen.
Mehr dazu erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums:
Organspende
Möchten Sie lebensbedrohlich erkrankten Menschen nach Ihrem Ableben mit einer Organ- oder Gewebespende helfen? Halten Sie Ihre Entscheidung im Organspendeausweis fest und tragen Sie ihn bei sich.
Alternativ können Sie Ihre Entscheidung online im Organspende-Register:
www.organspende-register.de/erklaerendenportal eintragen.
Die Erklärung ist freiwillig und jederzeit änderbar.
