lückenlose Planung

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Sonderurlaub

Im Trauerfall sind ein paar Urlaubstage viel wert. Aber steht Arbeitnehmern bezahlter Sonderurlaub zu? Es existieren hierzu keine verbindlichen Regelungen. Ein Anspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, üblich sind 1–2 Tage beim Tod enger Angehöriger. Wer keine vertragliche Regelung zum Sonderurlaub im Trauerfall hat, kann aber sicher eine einvernehmliche Einigung mit dem Arbeitgeber finden.

Grabpflege

Durch eine regelmäßige Pflege bleibt das Grab ein würdevoller Ort der Erinnerung. Angehörige sollten daher überlegen, wie und durch wen die Grabgestaltung und -pflege langfristig gesichert werden kann.

Erbschein

Um den Nachlass regeln zu können, benötigen Sie oft einen Erbschein als amtlichen Nachweis der Erbberechtigung. Dieser ist unerlässlich, um Bankkonten aufzulösen oder Immobilien zu übertragen. Angehörige sollten sich frühzeitig um diesen Antrag kümmern, da die Bearbeitung oft einige Zeit in Anspruch nimmt.

Kündigungen

Verstorbene hinterlassen in der Regel zahlreiche laufende Verträge. Denken Sie daran, Bankkonten, Versicherungen, Abonnements und Mitgliedschaften fristgerecht zu kündigen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Digitaler Nachlass

Zum Nachlass eines Verstorbenen gehören auch die Zugänge zu sozialen Medien, E-Mail-Konten und Onlinediensten. Sorgen Sie dafür, dass diese Zugänge und Daten gesichert und gegebenenfalls gelöscht oder übertragen werden. Fehlen Ihnen Zugangsdaten und Passwörter, können oft professionelle Dienstleister weiterhelfen.

Haushaltsauflösung

Der Haushalt des Verstorbenen muss häufig aufgelöst oder neu organisiert werden. Dies kann eine emotionale Herausforderung sein, besonders wenn persönliche Gegenstände sorgfältig ausgewählt werden müssen. Überlegen Sie, ob eine professionelle Unterstützung für Sie hilfreich wäre.

Haustierunterbringung

Wurde ein geliebtes Haustier hinterlassen, braucht es ein neues, fürsorgliches Zuhause. Es gibt spezielle Einrichtungen und Vermittlungen, die sich um eine sichere und liebevolle Unterbringung kümmern, falls das Tier nicht innerhalb der Familie unterkommen kann.  

Bestattungskosten

Die Kosten einer Bestattung können eine außergewöhnliche Belastung darstellen und als solche von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt aber nur für den Fall, dass die Bestattungskosten höher gewesen sind als der Vermögenswert des Nachlasses. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Kosten. Zudem erkennt das Finanzamt Beerdigungskosten nur in einer angemessenen Höhe an.

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Im Film erklärt